Scharfe Kritik am Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz: massiver Rückschritt für Kinderrechte und Bildungsgerechtigkeit

Beitrag teilen:

Mainz, 29.04.2026. Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz ist entsetzt über das Urteil des OVG RLP, wonach kein ausnahmsloser Anspruch auf eine durchgängige siebenstündige Betreuung in Kindertagesstätten besteht. Zwar sei eine solche Betreuungszeit „regelmäßig“ vorgesehen, im Einzelfall könnten jedoch Unterbrechungen, etwa zur Mittagszeit, ausreichend sein, auch unter Berücksichtigung der Erwerbstätigkeit der Eltern.

Aus Sicht des LEA ist dies ein gravierender Rückschritt für Kinderrechte und Chancengleichheit. Das Urteil verkennt den Auftrag von Kitas als Bildungs-, Erziehungs-und Sozialisationsorte und konstruiert eine problematische Verknüpfung zwischen Betreuungsumfang und Erwerbstätigkeit der Eltern.

Dabei wird übersehen, dass das rheinland-pfälzische Kita-Gesetz keine isolierte Regelung ist, sondern auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII basiert. Dieses Bundesgesetz gibt den Rahmen für die Kindertagesbetreuung vor und stellt klar: Der Rechtsanspruch richtet sich an das Kind und dient seiner Förderung, Bildung und sozialen Teilhabe. Diese Ziele stehen gleichrangig neben der Unterstützung der Eltern und nicht unter dem Vorbehalt ihrer Erwerbstätigkeit. Wenn das Landesrecht nun so ausgelegt wird, dass Betreuungszeiten von der Erwerbssituation der Eltern abhängen, widerspricht dies dem Grundgedanken des SGB VIII. Der bundesrechtlich verankerte Anspruch des Kindes wird dadurch faktisch eingeschränkt.

Hinzu kommt: Der Gesetzgeber ist bei der Verabschiedung des rheinland-pfälzischen Kita-Gesetzes ausdrücklich von einem durchgängigen Betreuungsanspruch für alle Kinder ausgegangen. Dies lässt sich aus den Gesetzesmaterialien und den parlamentarischen Beratungen eindeutig nachvollziehen. Dass das Gericht diese gesetzgeberische Intention ignoriert, wiegt besonders schwer.

Annegret Neugschwender, Vorsitzende des LEA RLP, findet dazu deutliche Worte: „Dieses Urteil ist ein Skandal. Die alleinige Verknüpfung des Rechtsanspruchs eines Kindes mit der Erwerbstätigkeit der Eltern ist schlicht falsch. Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe unabhängig davon, ob ihre Eltern arbeiten oder nicht.“

Besonders kritisch ist, dass die Entscheidung vor allem Kinder aus benachteiligten Familien treffen wird. „Wir wissen doch, wie die Realität aussieht: Viele Kinder werden faktisch auf wenige Stunden Betreuung reduziert und verlieren damit wichtige Bildungs- und Teilhabechancen“, so Neugschwender weiter.

Der Landeselternausschuss kritisiert zudem die rechtliche und gesellschaftspolitische Dimension des Urteils: „Das ist nicht Sinn und Zweck des Kita-Gesetzes. Hier werden die Ziele des SGB VIII zulasten der Kinder verzerrt. Dieses Urteil stärkt ein überholtes Weltbild und ignoriert die Bedürfnisse der Kinder.“ Der Eindruck dränge sich auf, dass das Gericht die klare gesetzgeberische Zielsetzung bewusst beiseitegeschoben habe, um Kommunen vor weitergehenden Ansprüchen zu schützen. „Ein solches Vorgehen darf von Gerichten nicht erwartet werden. Hier geht es um die Rechte von Kindern und nicht um die Entlastung kommunaler Haushalte“, so Neugschwender. Diese unerhörte Rechtsprechung schafft Unsicherheit und öffnet Spielräume für eine restriktive Auslegung des Betreuungsanspruchs.

Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz fordert daher im Rahmen der Evaluation des Kita-Gesetzes eine klare gesetzliche Präzisierung: verlässliche durchgängige Betreuungszeiten, Zugang zu Mittagessen für alle Kinder und einen konsequent kindzentrierten Rechtsanspruch. Angesichts der enormen Tragweite des Urteils darf damit nicht bis zu der regulären Evaluation 2028 gewartet werden. Jetzt ist ein zügiges gesetzgeberisches Handeln erforderlich. Eine der zentralen Grundlagen des Kita Gesetzes – der am Kind orientierte durchgängige Rechtsanspruch – wird durch die aktuelle Auslegung faktisch ausgehöhlt. Der Gesetzgeber muss dieser inakzeptablen Fehlentwicklung umgehend und entschieden entgegentreten.

Hintergrundinformationen:
Der Landeselternausschuss (LEA) RLP ist die gewählte gesetzliche Landesvertretung der Elternausschüsse der über 2750 rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten nach § 13 KiTaG RLP.
Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Annegret Neugschwender (Vorsitzende), Michael Hermann (Stv. Vorsitzender), Sebastian Ebeling, Hamza Kaygisiz, Anna-Maria Liebing-Zimmermann, Björn Piro, Olga Schneider, Julia Schuhmacher, Dr. Asif Stöckel-Karim und Alexandra Stumpp (Beisitzer:innen) sind damit die Vertretung der über 200.000 rheinland-pfälzischen Kita-Eltern.