LEA fordert: Eltern dürfen beim Kinderschutz nicht ausgeschlossen werden

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Mainz, 26.02.2026. Verletzendes Verhalten, Ausgrenzung, sexualisierte Gewalt – unsere Kinder sind auch in Kitas nicht automatisch geschützt. Eigentlich sollten alle Erwachsenen gemeinsam und konsequent zum Wohl der Kinder handeln. Doch mehrere aktuelle Fälle in rheinland-pfälzischen Kitas zeigen: Wenn es Probleme gibt, werden Eltern teilweise zu spät oder unzureichend informiert. Der Landeselternausschuss der Kitas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) fordert deshalb klare Konsequenzen.

„Kinderschutz ist keine interne Angelegenheit von Trägern oder Einrichtungen. Eltern haben ein Recht darauf zu erfahren, was in der Kita ihres Kindes passiert – insbesondere dann, wenn es um mögliche Gefährdungen geht“, erklärt Annegret Neugschwender, Vorsitzende des Landeselternausschusses.

Der LEA kritisiert eine Haltung, die Eltern im Krisenfall zum Schweigen auffordert oder sie mit dem Hinweis abspeist, man werde alles intern klären. „Es ist ein gefährlicher Gedanke zu glauben, dass Eltern sich besser heraushalten sollten. Dadurch wird viel Vertrauen zerstört“, so Neugschwender weiter. Es könne auch nicht sein, dass Eltern oder Elternvertretungen bei Hinweisen auf Missstände von Stelle zu Stelle verwiesen werden. „Bei Fragen des Kindeswohls muss handeln, wer informiert ist. Zuständigkeits-Pingpong darf es hier nicht geben.“

Neben Transparenz und klaren Beschwerdewegen fordert der LEA ausdrücklich, dass betroffene Eltern nicht allein gelassen werden. Es dürfe nicht sein, dass Familien nach einer Meldung oder einem bestätigten Vorfall ohne Begleitung dastehen. Träger und zuständige Stellen müssten aktiv Unterstützung anbieten.

Darüber hinaus macht der LEA deutlich, dass Eltern nicht erst im Krisenfall beteiligt werden dürfen. „Schutzkonzepte, die ohne Eltern entstehen, greifen zu kurz“, betont Neugschwender. Nach dem Gesetz müssen Eltern bereits in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung der Schutzkonzepte in den Kitas einbezogen werden. Dort können dann z.B. auch Kommunikationswege festgehalten werden.

Der LEA fordert eine transparente und verbindliche Informationspflicht und das Einhalten der verpflichtenden Beteiligung der Eltern an Schutzkonzepten. Außerdem müssen klare, leicht zugängliche Beschwerdewege, Schutz für Hinweisgebende vor Benachteiligung, konkrete Unterstützungsangebote für betroffene Familien und eine Kultur der Offenheit statt interner Abschottung geschaffen werden.

„Eltern sind keine Störfaktoren, sondern Teil der Verantwortungsgemeinschaft und wichtige Partner im Kinderschutz“, so Neugschwender abschließend. „Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss Eltern beteiligen, informieren und unterstützen und darf sie nicht ausschließen.“

Der KEA informiert

Hier gibt es die neuesten Informationen aus dem Land.

In wenigen Wochen ist Landtagswahl in Rheinland-Pfalz. Da für uns als Eltern das Thema „Frühkindliche Bildung“ wahlentscheiden ist, hat sich der Vorstand des Landeselternausschusses (LEA) alle Wahlprogramme der zur Landtagswahl antretenden Parteien mit Blick auf dieses Thema vorgenommen. Entstanden ist ein Überblick, der aufzeigt, wie wichtig den verschiedenen Parteien die frühkindliche Bildung ist und was die Forderungen / Standpunkte der Parteien zu diesem Thema sind. Ihr findet den Vergleich auf der Website des LEA unter https://www.lea-rlp.de/zur-landtagswahl-2026/. Dort kann der Text auch als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

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Außerdem möchten wir euch die Information weitergeben, dass beim Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ nun die Kooperationsphase für Projekte im zweiten Halbjahr 2026 (Juli-Dezember 2026) beginnt. Um möglichst viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schon früh an alle nur denkbaren Formen von Kunst und Kultur heranzuführen, führt die Landesregierung „Jedem Kind seine Kunst“ seit 2013 durch. Alle weiteren Informationen zu dem Programm und dem Ablauf (auch gerne zum Weiterleiten) findet ihr im Anhang.

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Der Verband KiTa-Fachkräfte in RLP hat einen Beitrag zu den Ergebnissen der Elternbefragung von LEA und IBEB verfasst. Dieser ist hier zu finden: https://kitafachkraefteverband-rlp.de/wo-aehneln-sich-die-perspektiven-von-eltern-und-fachkraefte-auf-den-kita-alltag/

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Ab August 2026 startet der Modellversuch praxisintegrierte Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin und zum Sozialpädagogischen Assistenten. Die neue Ausbildung soll an 11 Schulen in Rheinland-Pfalz angeboten und in den darauffolgenden Jahren ausgeweitet werden. Aktuell werden noch Einrichtungen gesucht, die die Chance nutzen wollen, an der Gestaltung dieser neuen Ausbildung mitzuwirken. Im Anhang findet ihr Informationen zu der neuen Ausbildung – gerne können diese an die Elternausschüsse und Kitas in eurem Kreis / eurer Stadt weitergeleitet werden. Weitergehende Infos sind auch auf dem Kitaserver zu finden: https://kita.rlp.de/traeger-und-fachkraefte/sozialpaedagogische-assistenz

Der KEA informiert…

Hier gibt es die neuesten Informationen aus dem Kreis und dem Land:

Pressemitteilung des Landeselternausschusses (LEA RLP) zur Forderung nach einem verpflichtenden Vorschuljahr

Wie ihr evtl. der Presse entnommen habt, gibt es eine aktuelle Umfrage von infratest dimap im Auftrag des SWR-Politikmagazins „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“, in welcher ein verpflichtendes Vorschuljahr auf breite Zustimmung in der Bevölkerung stößt. 82 Prozent der Befragten bewerten ein solches Vorhaben als gut oder sehr gut. Auf der Website des Landeselternausschusses (LEA RLP) findet ihr die Pressemitteilung des LEA-Vorstandes, der eine Verschulung von Kitas klar ablehnt: https://www.lea-rlp.de/pressemitteilung-landeselternausschuss-lehnt-verschulung-von-kitas-ab/

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Konsultationskitas

Das Ausschreibungsverfahren für die neue Konsultationskita-Staffel 2027-2030 ist gestartet – alle wichtigen Infos hierzu finden sich auf dem Kitaserver:

https://kita.rlp.de/kita-in-rheinland-pfalz/konsultationskitas/ausschreibungsverfahren-staffel-2027-2030

Die pädagogischen Schwerpunkte, mit denen sich Einrichtungen bewerben können, wurden auf sechzehn Themen ausgeweitet. So könnte es u. a. zum ersten Mal eine Konsultationskita mit dem Schwerpunkt „Kita-Bau – Pädagogische Raumgestaltung in Kitas“ geben und auch Themen wie KI und Schwimmen haben mit den Schwerpunkten: „Digitale Medien und KI in der Kita“ und „Wassergewöhnung – Zug um Zug schwimmen lernen“ Einzug gehalten.

Bewährte Schwerpunkte wurden beibehalten und teilweise ergänzt, so z. B. die Schwerpunkte „Personalmanagement in der Kita – Verlässlichkeit der Betreuung“, „Kita als Ausbildungsbetrieb“ und „Sprachbeauftragte – Schlüsselposition für Sprachbildung und Sprachförderung“.

In diesem Jahr wurde die Ausschreibung des Schwerpunktes Sprache angepasst. Der Fokus liegt nun auf den Sprachbeauftragten einer Einrichtung. 

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Soziale Elternschaft

Immer wieder treten in Bezug auf die Elternmitwirkung Fragen zur sozialen Elternschaft auf. Der LEA hat in Absprache mit dem Bildungsministerium FAQ dazu formuliert. Diese und weitere FAQs findet ihr auch auf der Website: https://www.lea-rlp.de/fragen-und-antworten/

Sind sog. soziale Eltern, die nicht sorgeberechtigt sind, auch in den Elternausschuss wählbar und wahlberechtigt?

Unter den Begriff soziale Eltern nach dem SGB VIII zählen z.B. Pflegeeltern oder ggf. auch neue Partner:innen der leiblichen Eltern.

Der Bereich der Elternmitwirkung ist von der Alltagssorge der Pflegeeltern umfasst. 

Dies lässt sich auch klar aus dem Gesetz herleiten: § 1688 Abs. 1 Satz 1 BGB berechtigt die Pflegeperson zur Entscheidung und gesetzlichen Vertretung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. Das sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Darunter kann man die Mitgliedschaft im Elternausschuss der Kita des Pflegekindes ganz sicher fassen. 

Auch andere soziale Eltern können den EA wählen und in den EA gewählt werden als Ersatz für die tatsächlichen Elternteile. Wenn eines der tatsächlichen Elternteile sein Recht nicht ausübt, kann ein soziales Elternteil übernehmen, z.B. auch ein:e neue:r Lebenspartner:in.

Wenn beide leiblichen Eltern sich aber um die Themen in der Kita kümmern wollen, gibt es keine Notwendigkeit und keine Möglichkeit für neue Partner:innen.

Und wie sieht es aus, wenn beide leiblichen Elternteile des Kindes wiederum neu liiert sind und alle in der Elternversammlung sind und und wählen wollen bzw. gewählt werden wollen?

Nach dem Elternbegriff des SGB VIII könnte man auch die neuen Partner:innen der leiblichen Eltern als sorgeberechtigt ansehen. Damit würden sie rechtlich ebenfalls als Eltern gelten. In diesem Fall dürften sie an der Wahlversammlung teilnehmen, wählen und selbst gewählt werden. Das würde bedeuten, dass für ein Kind im Extremfall bis zu vier Elternteile anwesend wären und ihre Stimme abgeben könnten.

Die KiTaGEMLVO folgt jedoch einer anderen Logik. Die Erziehungsvorstellungen der Eltern werden nicht nach der Anzahl der Kinder oder Betreuungspersonen unterschieden. Deshalb soll jeder sorgeberechtigte Elternteil genau eine Stimme haben. Bei Alleinerziehenden ist es außerdem möglich, auch die Stimme des anderen Elternteils zu übernehmen. Nach dieser Regelung können also immer nur höchstens zwei Stimmen pro Kind abgegeben werden.

Würde man nun auch den neuen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern getrenntlebender Eltern ein Stimmrecht einräumen, wäre dieses Kind stärker vertreten als andere. Das Stimmrecht würde dann nicht mehr gleichmäßig verteilt sein, sondern von Zufällen abhängen – etwa davon, wie viele Erwachsene sich um ein Kind kümmern.

Hinzu kommen praktische Probleme: Die Kita kann kaum prüfen, ob ein neuer Partner oder eine neue Partnerin tatsächlich dauerhaft Verantwortung für das Kind übernimmt und deshalb als erziehungsberechtigt gelten kann. Außerdem könnten dann auch andere Personen einbezogen werden, die das Kind regelmäßig betreuen, zum Beispiel Großeltern oder andere nahe Verwandte. Dadurch würde sich die Zahl der Stimmberechtigten weiter erhöhen.

Im Sinne der Rechtsklarheit und der Einheitlichkeit bei der Durchführung von Wahlen sollte auch in solch außergewöhnlichen Fallkonstellationen das Zwei-Stimmen-Prinzip, also jeder sorgeberechtigte Elternteil hat eine Stimme, beibehalten werden. Damit wird das Erziehungsrecht der Eltern im Kontext Kita ausreichend gesichert.

Landeselternausschuss lehnt Verschulung von Kitas ab

Mainz, 04.02.2026. Der Vorschlag eines verpflichtenden Kita-Jahres vor der Einschulung stößt laut einer aktuellen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des SWR Politikmagazins „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ auf breite Zustimmung in der Bevölkerung.
82 Prozent der Befragten bewerten ein solches Vorhaben als gut oder sehr gut.

Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) warnt davor, aus dieser Zustimmung vorschnelle politische Schlüsse zu ziehen. „Hohe Zustimmungswerte ersetzen weder pädagogische Expertise noch eine tragfähige rechtliche Grundlage“, erklärt die Vorsitzende des LEA RLP, Annegret Neugschwender. „Der Ruf nach einem verpflichtenden Vorschuljahr ist politisch bequem aber fachlich kurzsichtig.“ Die breite Unterstützung für ein verpflichtendes Vorschuljahr beruht häufig auf der Vorstellung, dass unsere Kinder im Bildungssystem versagen. Es ist aber vielmehr ein veraltetes und überlastetes Bildungssystem, das versagt. Statt die nach wie vor großen Umsetzungsprobleme im Kita-System konsequent anzugehen, werde mit dem Vorschuljahr ein zusätzlicher Pflichtbaustein diskutiert, der an den eigentlichen Herausforderungen vorbeigeht.

Der Bildungsauftrag der Kitas ist unbestritten und zentral. Bildung in der frühen Kindheit ist jedoch immer als Teil der Trias Bildung, Erziehung und Betreuung zu verstehen. Es geht um eine ganzheitliche Entwicklung der Kinder. Sie dürfen nicht auf ein schulvorbereitendes Training oder auf ‚Basisqualifikationen‘ reduziert werden. „Kitas sind Entwicklungsorte, keine Vorstufen des Schulsystems“, betont Neugschwender. „Was Kinder brauchen, sind stabile Beziehungen, Kontinuität, Zeit und verlässliche Rahmenbedingungen – nicht zusätzlichen Leistungsdruck im Vorschulalter.“

Ein zentraler Aspekt wird in der aktuellen Debatte häufig ausgeblendet: Solange Kitas Teil der Kinder- und Jugendhilfe sind, kann es dort keine Bildungspflicht geben. Die Freiwilligkeit ist eine grundlegende rechtliche und fachliche Säule dieses Systems.

„Wer ein verpflichtendes Vorschuljahr fordert, müsste konsequenterweise die Kitas aus der Kinder- und Jugendhilfe herauslösen und ins Schulsystem überführen“, so Neugschwender. „Das hätte weitreichende und gravierende Nachteile für die Kinder, die Familien und die Fachkräfte.“ Eine solche Systemverschiebung würde die Stärken der frühkindlichen Bildung untergraben, ohne die erhofften Effekte zu erzielen.

Der LEA RLP lehnt ein verpflichtendes Vorschuljahr in Kitas weiterhin klar ab. Statt neuer Pflichten braucht es endlich verbindliche strukturelle Verbesserungen im Kita-System.
Nur so eröffnen sich echte Bildungschancen für Kinder statt Kitas zu Vorstufen der Schule zu degradieren.

Hintergrundinformationen:
Der Landeselternausschuss (LEA) RLP ist die gewählte gesetzliche Landesvertretung der Elternausschüsse der über 2750 rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten nach § 13 KiTaG RLP.
Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Annegret Neugschwender (Vorsitzende), Michael Hermann (Stv. Vorsitzender), Sebastian Ebeling, Hamza Kaygisiz, Anna-Maria Liebing-Zimmermann, Björn Piro, Olga Schneider, Julia Schuhmacher, Dr. Asif Stöckel-Karim und Alexandra Stumpp (Beisitzer:innen) sind damit die Vertretung der über 200.000 rheinland-pfälzischen Kita-Eltern

Newsletter 04/2025

Hier finden Sie unseren neuen Newsletter mit vielen interessanten Informationen rund um die Elternmitwirkung.

der neue Newsletter des KEA Trier-Saarburg ist da! Darin gibt es Infos zum neugewählten KEA-Vorstand, vom Gespräch mit dem Jugendamt und aus dem Jugendhilfeausschuss. Außerdem setzen wir unsere Reihe zur Inklusion fort und leiten interessante Neuigkeiten des Landeselternausschusses (LEA) weiter.

Viel Freude beim Lesen!

Kreiselternausschuss Trier-Saarburg wählt neuen Vorstand – Kontinuität und frischer Schwung für die Elternmitwirkung

Der Kreiselternausschuss (KEA) Trier-Saarburg hat am 9. Dezember im Rahmen seiner Vollversammlung einen neuen Vorstand gewählt – und setzt damit sowohl auf Kontinuität als auch auf frische Impulse. Delegierte aus 80 Kindertageseinrichtungen im Landkreis waren eingeladen, ihre Interessenvertretung für die kommenden zwei Jahre neu zu bestimmen.

Insgesamt sieben Mitglieder bilden den neuen Vorstand. In der anschließenden konstituierenden Sitzung wurde Annegret Neugschwender (VG Konz) einstimmig als Vorsitzende bestätigt.
Nina Serowy (VG Schweich) übernimmt weiterhin das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden und sorgt damit für personelle Stabilität in der Führungsstruktur. Neu bzw. erneut als Beisitzer:innen gewählt wurden Melanie Barth (VG Hermeskeil), Markus Eischeid (VG Schweich), Marie Sophie Mohrmann-Heinz (VG Konz), Nadine Steffen (VG Konz) und Jenny Valentin (VG Saarburg-Kell).

Die Vorsitzende Annegret Neugschwender zeigt sich optimistisch und dankbar für das Vertrauen der Delegierten: „Wir haben ein starkes Team gefunden, mit dem wir den Austausch im Landkreis weiter stärken und Eltern mit ihren Anliegen sichtbar machen können.“ Ein Schwerpunkt der kommenden Amtszeit liegt auf der intensiveren Zusammenarbeit im Kita-Netzwerk, so Neugschwender weiter: „Wir haben viel vor – insbesondere möchten wir die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Elternausschüssen (EAs) und allen Akteur:innen im Kita-System weiter vertiefen. Die Qualitätsentwicklung in Kitas und die Unterstützung der Elternvertretungen vor Ort bleiben für uns zentrale Themen.“
Der Vorstand kündigt an, zeitnah das Gespräch mit Eltern, Trägern, Leitungen, Fachkräften und politischen Entscheidungsträger:innen zu suchen. Stellvertreterin Nina Serowy unterstreicht den gemeinsamen Anspruch: „Wir freuen uns auf viele Begegnungen und konstruktive Gespräche. Nur gemeinsam können wir die Rahmenbedingungen für Kinder und Familien im Landkreis weiter verbessern.“
Mit diesem klaren Bekenntnis zu Austausch und Kooperation startet der neue KEA-Vorstand in seine zweijährige Amtszeit.

Vollversammlung am 09.12.2025 um 19:00 Uhr

Am 09.12.2025 um 19:00 Uhr findet die nächste KEA-Vollversammlung im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1 in 54290 Trier statt.

Hierzu sind alle KEA-Delegierten, Elternausschussmitglieder sowie alle interessierten Eltern des Kreises herzlich eingeladen. In diesem Jahr wird auf der Vollversammlung ein neuer KEA-Vorstand gewählt.

Die offizielle Einladung des Kreis-Jugendamtes ist hier abrufbar.

„How to KEA“ am 25.11.2025 um 19.30 Uhr

Am 25. November 2025 um 19.30 Uhr laden wir alle Interessierten sehr herzlich zu einer digitalen Info-Veranstaltung ein – dort wird es um die interessanten und vielfältigen Aufgaben des KEA-Vorstandes gehen. Wer wissen möchte, was dieses Ehrenamt eigentlich ist, was der KEA-Vorstand macht oder sich eventuell vorstellen kann, am 09.12.25 in den KEA-Vorstand oder als LEA-Delegierte:r gewählt zu werden, kann sich gerne bei diesem Termin zuschalten.

Elternmitwirkungsbroschüre

Nachdem wir letzte Woche die wichtigsten Fragen & Antworten zur Elternmitwirkung in Form des FAQ-Flyers vorgestellt haben, möchten wir heute auf die umfangreiche Elternmitwirkungsbroschüre des LEA RLP hinweisen.
In der Broschüre werden alle Themen rund um die Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz beschrieben und erklärt.

Die Broschüre eignet sich insbesondere als Nachschlagewerk für die aktuell stattfindenden Elternversammlungen mit Elternausschusswahl. Sie enthält aber auch viele weitere Informationen rund um das Kita-Gesetz sowie die KiTaGEMLVO (Landesverordnung über die Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung).

Die komplette Broschüre ist hier als Download zu finden oder unter https://www.lea-rlp.de/elternmitwirkungsbroschuere/ abrufbar.

Darüber sind in unserem Downloadbereich weitere nützliche Dokumente zufinden.

Elternmitwirkungsbroschüre

FAQ zur Elternmitwirkung

Alle Jahre wieder müssen nach den Sommerferien bis spätestens Ende Oktober in den Kitas die Elternversammlungen mit den Elternausschusswahlen stattfinden.

Da sowohl uns als KEA Trier-Saarburg als auch den Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) immer wieder Fragen zu diesen wichtigen Themen erreichen, hat der LEA-Vorstand FAQ zur Elternmitwirkung in Form eines Flyers erarbeitet.

Dieser kann hier heruntergeladen werden.

Darüber sind in unserem Downloadbereich weitere nützliche Dokumente zufinden.