Neue Termine – Save The Dates!

Wir haben an dieser Stelle wichtige und interessante Termine für euch zusammengefasst:

Am 06.07.2023 wird eine digitale Vollversammlung des KEA Trier-Saarburg stattfinden. Nach einem kurzen Impulsvortrag wollen wir mit euch in einen Austausch zur aktuellen Lage in den Kitas im Kreis Trier-Saarburg gehen. 

Online-Veranstaltungen der Elternvertretungen, zu denen ausdrücklich alle Interessierten eingeladen sind:

14. Juni 2023: „ELTERN-mit-WIRKUNG – die Ausgestaltung der Elterngremien“. Siehe https://stea-worms.de/veranstaltungen/

22. Juni 2023: „Umgang mit dem Fachkräftemangel“. Demnächst mehr unter https://www.lea-rlp.de/category/veranstaltungen-und-schulungen/

26. Juni 2023: „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft: Eltern mit Migrationshintergrund im KiTa-System“. Siehe https://kea-germersheim.de/veranstaltung

10. Juli 2023: „Kita in Zeiten des Fachkräftemangels – zwischen Regel- und Notbetrieb“ (Arbeitstitel). Bald mehr unter https://www.lea-rlp.de/category/veranstaltungen-und-schulungen/

FaKiK gesucht

Über das neue Gremium Kita-Beirat wurde eine neue Position in jeder Kita eingeführt: Die Fachkraft für die Kinderperspektive im Kita-Beirat (FaKiB). Weitere Infos zur FaKiB gibt es hier: Rollenkarte_FaKiB1.pdf (rlp.de) (solche Rollenkarten gibt es auch für die anderen Akteure im Kita-Beirat Kita-Beirat rlp.de)

Die Idee dahinter ist die Einholung der Kinderperspektive mit konkreten Personen und Aufträgen zu verbinden, damit sie einen deutlich sichtbaren Stellenwert bekommt. 

Auf Landesebene will der LEA eine solche Fachkraft im Kita Tag der Spitzen etablieren. Dazu startet jetzt zunächst einmal ein Projekt, für das Mitwirkende gebraucht werden.

Die Kurzfassung:

  • Der LEA sucht mehrere FaKiBs, die eine Qualifizierung als Fachkraft für die Kinderperspektive im Kita-Beirat vorweisen und tatsächlichals FaKiB in einer Kindertageseinrichtung tätig sind.
  • Diese sollen Bestandteil der AG FaKiB (AG Fachkräfte für die Kinderperspektive im Kita-Beirat) werden und aus ihrer Mitte die FaKiK wählen (also die FaKiB, die an den Kita-Spitzen teilnehmen soll).

Der LEA ist von der Idee des Kita-Beirates als Ort des Diskurses der Verantwortungsgemeinschaft überzeugt. Da wir einen solchen Ort auch auf Landesebene – in Form der Kita-Spitzen – haben, ist es nur die nächste logische Konsequenz hier eine FaKiK einzuführen.

Nun braucht der LEA Vorschläge von Euch, um eine FaKiB zu finden, die der LEA „ins Rennen schicken“ kann. Bitte nehmt Kontakt zu Euren Kitas auf und fragt nach, wer diese große Chance nutzen will.

Wir freuen uns auf Eure Rückmeldungen bis zum 22. Juni 23.

Tag der Kinderbetreuung 2023

Am 15.05.2023 ist der Tag der Kinderbetreuung, ein Tag um den Fachkräften in den Kitas „DANKE!“ zu sagen. Danke fürs Trösten, Vorlesen, Lieb haben, Rumtragen und einfach Alles… Danke, dass ihr euch um unsere Kinder kümmert!

Der KEA Trier-Saarburg hat an alle Kitas im Kreis Post geschickt: im Briefumschlag befand sich eine Dankeskarte und ein Blumensamenpäckchen.

Danke an dieser Stelle auch an den Engelshof, der uns finanziell bei dieser Aktion geholfen hat!

Gefährlicher Trend: Eltern werden aus Kitas ausgeschlossen

Den Landeselternausschuss erreichen alarmierende Meldungen aus den Kitas, in denen die gute Idee der Verantwortungsgemeinschaft und die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ad absurdum geführt werden.

Neben den Rückmeldungen aus Kitas, die die Nach-Corona-Zeit genießen, weil nun endlich keine Einschränkungen mehr gelten, häufen sich die Meldungen, nach denen Kitas Einschränkungen dauerhaft beibehalten und konzeptionell verankern wollen. Die meisten dieser Meldungen beziehen sich auf das Ausschließen der Eltern. In der Pandemie durften vielerorts die Eltern während der Bring- und Holsituation das Kita-Gebäude nicht mehr betreten. Rechtlich ist das schon lange nicht mehr vertretbar. Schon im November 2022 – also in einer Zeit, in der viele Menschen aufgrund der ausklingenden Pandemie noch sehr besorgt waren – hat die STAATSKANZLEI RHEINLAND-PFALZ schriftlich bestätigt:

Es ist rechtlich nicht zulässig, dass eine KiTa Eltern das Betreten des Gebäudes verbietet. Dabei werden die Grenzen des Hausrechts überschritten.

„Sie können den Kindergarten verklagen, wenn an der Regel weiterhin festgehalten wird. Wenn Sie die Regel missachten und das Gebäude betreten, dürfen die Erzieher Sie nicht davon abhalten.“

Leider scheint der Ausschluss der Eltern einigen Kitas jedoch derart gut gefallen zu haben, dass sie es nun dauerhaft beibehalten wollen.

In vielen Kitas stößt das leider auch auf die überwiegende Führsprache der Eltern. Laut der dem LEA vorliegenden Rückmeldungen und Beobachtungen, erläutert dort das pädagogische Personal, warum es für die Kita, die Eltern und die Kinder angeblich viel besser sei, wenn die Eltern die Kita gar nicht erst betreten – weniger Geschrei von Seiten der Kinder, schnelleres Einfinden der Kinder in den Kita-Alltag, keine Störung des pädagogischen Alltages mehr durch Eltern in der Kita. Das Fachpersonal lässt sich dieses, angeblich viel bessere, Vorgehen von den Eltern – durch Abstimmungen oder durch den Elternausschuss – „legitimieren“ und verankern es dann teilweise auch in der Konzeption.

In seinem Schulungs- und Beratungsprogramm setzt sich der LEA mit allen Kräften dafür ein und wirbt dafür, dass Elternhaus und Kita keine komplett voneinander getrennten Welten darstellen dürfen. Hintergrund: Selbst wenn jede einzelne dieser Welten in sich perfekt wäre, wirkt sich die Trennung negativ auf eine gesunde Entwicklung des Kindes aus. Daher sollen sich Eltern dafür interessieren, was in ihrer Kita passiert und sich die Zeit nehmen, ihr Kind in die Kita hinein zu begleiten und sich beim Abholen noch ggf. die Kunstwerke und Bauten ihrer Kinder anzusehen. Die Eltern, die Kitas nach dem „Drive-in-Prinzip“ nutzen, werden – nicht ganz zu Unrecht – als beratungsbedürftig angesehen, denn sie leben die so wichtige Bildungs- und Erziehungspartnerschaft nicht. Und nun wird dies ausgerechnet von Seiten einiger Kitas befeuert und fälschlicherweise als pädagogisch wertvoll dargestellt.

Hier wird leider das Bild von dem „funktionierenden“ Kind als dem „richtigen“ und „erstrebenswerten“ Kind propagiert. Was für die Erwachsenen logistisch als einfacher erscheint, wird als entwicklungspsychologisch gut dargestellt. Sogenannte „negative“ Gefühle – wie sie in der Bring- und Holsituation ja durchaus auftreten können – haben keinen Platz und sollen vermieden werden.

Der LEA betrachtet diesen Trend – dem scheinbar auch von Fachberatungen nicht konsequent entgegengewirkt wird – als höchst bedenklich und als einen massiven Rückschritt, was die so wichtige Bildungs- und Erziehungspartnerschaft betrifft. Das Zusammenwirken der Erwachsenen auf Augenhöhe hat sowohl für die Kinder als auch für die Erwachsenen selbst eine wichtige Bedeutung. Es geht um ein Miteinander und eine gegenseitige Unterstützung dabei das gemeinsame Ziel der Erziehung, Bildung und Betreuung anzugehen. Es geht um den Aufbau von Vertrauen und das Meistern durchaus herausfordernder Aufgaben. Es geht darum einander als wichtige Ressource zu begreifen und dadurch den derzeit wirklich nicht geringen Herausforderungen im System Kita als Verantwortungsgemeinschaft zu begegnen.

Ein solches – für die Kinder ungemein wichtiges – Verhältnis der Erwachsenen untereinander entsteht nicht einfach so. Es braucht Zeit und Raum. Die tägliche Begegnung kann dabei nicht durch ein „ab und an mal“ ersetzt werden.  

Bei näherem Hinschauen stehen oft bauliche oder personelle Herausforderungen hinter der Abgrenzung der Kitas gegenüber den Familien. Dann ist es an der Verantwortungsgemeinschaft diese Mängel konsequent anzugehen, statt den so wichtigen Kontakt von Eltern und Kita einzuschränken. „Gute“ Gründe für eine schlechte Sache halten wir nicht für akzeptabel.

Der LEA setzt sich für eine tatsächlich gelebte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft und für Kitas als Orte für die ganze Familie ein. Einer weiteren Verschließung der Kitas möchten wir daher entschieden entgegenwirken.

Betroffene Kitas, Elternausschüsse und auch einzelne Eltern haben die Möglichkeit mit dem LEA in den Austausch zu gehen (lea@lea-rlp.de). Gemeinsam können sicherlich Lösungen gefunden werden, die die Lage vor Ort berücksichtigen, dabei aber nicht zulasten der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ausfallen.

In einem großen Artikel im Volksfreund kritisieren Elternvertreter:innen die Kita-Träger

Am Samstag, 29.04.2023 ist ein großer Artikel im Volksfreund erschienen, der die Eltern-Perspektive zum aktuellen Kita-Geschehen in den Vordergrund stellt. Dafür haben sich die KEAs Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Eifelkreis, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Birkenfeld und der StEA Trier, die insgesamt 391 Kitas und deren Eltern vertreten, gemeinsam beraten und sich hinter die getroffenen Aussagen gestellt, die ihr gerne hier: Eltern üben Kritik: „Kita-Träger konzentrieren sich aufs Problem, nicht auf die Lösung“​ (volksfreund.de) nachlesen könnt.

Faktenpapier Rahmenvereinbarung

Wie Ihr wahrscheinlich bereits aus der Presse erfahren habt, sind die Verhandlungen über die Rahmenvereinbarung über die Planung, den Betrieb und die Finanzierung von Kitas sowie den Trägeranteil gescheitert. Die Verhandlungen rund um das Thema Inklusion laufen noch.

Nun tun sich natürlich viele Fragen auf: Was passiert jetzt mit den Kitas?, Was passiert mit den Trägern?, Was ist eine Rahmenvereinbarung?

Das Bildungsministerium hat dazu ein Informationspapier erstellt, welches einiges an Hintergrundinformationen enthält. Gerne stellen wir Euch das Papier hier zur Verfügung

Newsletter März 2023

Der KEA Trier-Saarburg hat seinen neuen Newsletter veröffentlicht. In diesem Newsletter finden sich wieder viele interessante Informationen rund um die Kitas in Trier-Saarburg und in Rheinland-Pfalz. Unter anderem möchte der KEA einen Blick in die Küchen der Kitas werfen. Auch haben wir für euch eine Aufstellung einiger Beispiele von Familienbildungs-Angeboten für Kitas im Kreis zusammengesucht.

Der Newsletter kann hier heruntergeladen werden

VERSTÄRKUNG FÜR DEN LEA-VORSTAND: NACHWAHLEN AUF DELEGIERTENVERSAMMLUNG BRINGEN STARKEN ZUWACHS

Presse

Der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten (LEA) hatte seine Delegierten aus ganz Rheinland-Pfalz am 17.03.2023 in die Landeshauptstadt Mainz eingeladen. Dabei erfolgte auch eine Nachwahl von vakanten Plätzen in den Vorstand der gesetzlich repräsentativen Vertretung der Elternschaft aller rheinland-pfälzischen Kitas.

Im Rahmen der Delegiertenversammlung standen zahlreiche komplexe und anspruchsvolle Themen auf der Agenda: Fachkräftemangel, Inklusion, Kinderrechte, Bedarfsplanung und Gewalt in Kitas. Die Liste ist noch lange nicht abschließend. Um hier einen hilfreichen Beitrag zu leisten, nutzt der LEA alle Möglichkeiten, die das Kita-System bereithält. Dazu gehört bei seiner politischen Lobbyarbeit die Mitarbeit in landesweiten Gremien und deren Arbeitsgruppen, die Vernetzung mit den anderen Kita-Akteuren und die zahlreichen Informationsangebote. „Es hilft nicht zu jammern, wenn man eine Situation verbessern will“, so Karin Graeff, Vorsitzende des LEA RLP. „Stattdessen hat sich der LEA-Vorstand schon vor einigen Jahren entschieden in Professionalität zu investieren und inhaltlich auf hohem Niveau mitzuwirken. Diese Arbeitsweise führen wir im Sinne des alten Vorstands fort.“

Nicht zuletzt aufgrund des drohenden Kollapses im Kita-System erbringen die Mitglieder des LEA-Vorstandes dabei ein Leistungspensum, das deutlich über das Engagement in einem üblichen Ehrenamt hinausgeht. „Umso mehr begrüßen wir es, dass wir mit Annegret Neugschwender (Trier-Saarburg), Cornelia Koscher (Neustadt an der Weinstraße) und Jane Lê (Koblenz) drei hochmotivierte und erfahrene Mitglieder gewinnen konnten“, zeigt sich Gordon Amuser, Beisitzer im LEA-Vorstand, zufrieden. Sie sind zum Teil seit vielen Jahren auf kommunaler Ebene in der Elternmitwirkung aktiv und haben bereits über Arbeitsgruppen unter Leitung des LEA auf Landesebene Erfahrungen sammeln können. Nun wurde ihnen durch die LEA-Delegierten das Vertrauen ausgesprochen, die sie in den LEA-Vorstand gewählt haben.

Eine zeitnahe Klausurtagung ist geplant, um sich als Team zu finden und schnell in den gemeinsamen Arbeitsprozess in schwierigen Zeiten des Kita-Systems zu kommen. „Selbstverständlich nutzen wir die Klausurtagung direkt um konkret inhaltlich einzusteigen, wir haben keine Zeit zu verlieren“, gibt Amuser einen kurzen Einblick.

Zeit hat auch der Rest des Kita-Systems nicht zu verlieren. Vielerorts wird mit Hochdruck daran gearbeitet der massiven Mangelverwaltung zu begegnen und trotzdem das Bestmögliche für unsere Kinder herauszuholen. Leider ist oftmals hauptsächlich der Druck zu spüren und weniger die Begegnung. „Der Informationsfluss im komplexen System Kita ist einfach an vielen Stellen mangelhaft, ich kann es nicht anders ausdrücken“, so Cornelia Koscher. Ein zentrales Anliegen des LEA-Vorstandes ist es, dass die Informationen über Handlungsmöglichkeiten sowie deren Sinn und Zweck in den Kitas vor Ort auch tatsächlich ankommen. „Das ist aktuell nicht der Fall und damit ein entscheidender Faktor für den massiven Frust an der Basis“, erläutert Karin Graeff, „Damit will ich nicht sagen, dass eigentlich alles toll ist und die Kita-Akteure es bloß nicht verstanden haben! Es geht darum aufzuzeigen, dass die Verantwortlichen vor Ort nicht hilflos sind und alle Kita-Akteure im System auch jetzt schon viele Möglichkeiten haben unsere Situation – und damit die der Kinder – zu verbessern.

Die bestehenden Möglichkeiten müssen konsequent genutzt werden und nicht dem üblichen wirtschaftlichen Denken im Sozial- und Bildungsbereich zum Opfer fallen.“
Um für alle Beteiligten mehr Klarheit zu schaffen, hat der LEA ein landesweites Schulungssystem entwickelt, welches kontinuierlich weiter ausgebaut wird. Die Angebote sind niederschwellig zugänglich und für alle Kita-Akteure offen. Nähere Informationen gibt es auf der Website des LEA unter: https://www.lea-rlp.de/schulung/.

„Die Kita-Akteure müssen über ihre Möglichkeiten und Verantwortungsbereiche informiert sein. Idealerweise befinden sie sich dabei alle auf dem gleichen Wissensstand. Wir können es uns nicht länger leisten unsere Zeit mit Kompetenzgerangel, Schuldzuweisungen und vermeintlicher Machtlosigkeit zu verschwenden. Es geht hier nicht um Recht oder Unrecht – es geht um die Verantwortung aller Kita-Akteure für unsere Kinder!“, findet Frau Graeff deutliche Worte.

Hintergrundinformationen:
Der Landeselternausschuss (LEA) RLP ist die gewählte gesetzliche Landesvertretung der Elternausschüsse der über 2600 rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten nach § 13 KiTaG RLP.
Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Karin Graeff (Vorsitzende), Benjamin Stihler (Stv. Vorsitzender), Gordon Amuser, Katharina Blahnik, Cornelia Koscher, Jane Lê, Annegret Neugschwender, Dr. Julia Stock sowie Dr. Asif Stöckel-Karim (Beisitzer*innen) sind damit die Vertretung der über 200.000 rheinland-pfälzischen Kita-Eltern.

EIN BÜNDNIS AUS STARKEN PARTNER*INNEN FORDERT FINANZIELLE ENTLASTUNGEN FÜR FAMILIEN

BEVKI
Familien brauchen finanzielle Unterstützung – JETZT!

Ein Bündnis aus 16 Verbänden vermeldet, dass die aktuelle inflationsbedingte Erhöhung von Lebensmittel-, Energie- und Heizkosten in Deutschland, insbesondere Familien große Probleme bereitet. Die bisherigen Entlastungspakete der Regierung reichen nach Ansicht des Bündnisses nicht aus, um die erhöhte finanzielle Belastung der Familien abzufangen. Zudem wird es für Eltern immer schwieriger, Erwerbstätigkeit und Familie in Einklang zu bringen, was zusätzlich zu Einkommensverlusten führen kann.

Um Familien schnell und unbürokratisch zu entlasten, fordert das Bündnis unter anderem die Einführung eines Energiekostenzuschusses pro kindergeldberechtigtem Kind in Höhe von 150 Euro und die Abschaffung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung. Durch die Finanzierung über Steuergelder soll unter anderem die Chancengerechtigkeit für Kinder verbessert werden.

„Bei Geld hört die Freundschaft anscheinend tatsächlich auf” so Yvonne Leidner von der Bundeselternvertretung (BEVKi). Und weiter: „Wenn man sich die aktuelle Lage der Familien in Deutschland ansieht und die politischen Debatten z. B. zur Kindergrundsicherung verfolgt, scheint noch nicht angekommen zu sein, unter welch enormen Druck die Eltern derzeit stehen. Trotz aller Bemühungen der Politik leiden Familien besonders unter den Kostenerhöhungen aufgrund von Energiekrise und hoher Inflation, denn sie müssten ihre Kinder schließlich mitfinanzieren.(1)“

Kinder brauchen gute Rahmenbedingungen für ein gesundes Aufwachsen – aktuell sind entsprechende Voraussetzungen kaum mehr gegeben. Gegenüber Erwachsenen ohne Kinder haben Eltern bis zum 18. Geburtstag eines Kindes ca. 165.0001 Euro mehr an Ausgaben, die letztendlich aber der gesamten Gesellschaft zugutekommen .

Wenn man den Generationenvertrag ernst nimmt, gehen Kinder alle in der Gesellschaft etwas an. Finanzielle Entlastungen für Familien sind daher dringend geboten, denn Eltern können die aktuellen Mehrbelastungen nicht alleine tragen.

Das Bündnis fordert zusätzlich zu den bereits genannten Forderungen:

  • Kostenlose Verpflegung in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
  • 100 {4bd348d7912c6e26154ae09021bba2f5301503be5c9b97ac447e30630c487345} Lohnfortzahlung für alle Erwerbstätigen im Krankheitsfall von Kindern
  • Inflationsausgleich für jedes Kind
  • Kostenlosen Zugang zu Sport- und Kulturangeboten für Kinder und Jugendliche
  • Kostenlose Nutzung des ÖPNV für Kinder und Jugendliche
  • Absenkung der Mehrwertsteuer für Baby- und Kinderartikel auf 7{4bd348d7912c6e26154ae09021bba2f5301503be5c9b97ac447e30630c487345}

Das komplette Forderungspapier finden Sie hier.


(1) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2021/PD21_26_p002.html

ERLISCHT DER BETREUUNGSANSPRUCH DES KINDES GEGENÜBER DEM JUGENDAMT, WENN ELTERN EINEN KONKRETEN BETREUUNGSPLATZ ABLEHNEN?

KiTaGAVO

Auch wenn der KEA DÜW keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten darf, so haben wir eine eine mit dem Bildungsministerium abgestimmte Antwort auf diese Frage.

Lehnt eine Familie einen konkreten Betreuungsplatz in einer Kita ab, besteht weiterhin der Anspruch auf frühkindliche Förderung. Dieser Anspruch gilt erst als erfüllt, wenn das Kind einen tatsächlichen Platz belegt und die Betreuung des Kindes erfolgt.

Wenn zwischenzeitlich der von der Familie abgelehnte Betreuungsplatz anderweitig vergeben wird, kann sich das Jugendamt nicht darauf berufen, dass die Anspruchserfüllung versucht wurde, da das Kind zu diesem Zeitpunkt keinen tatsächlichen belegbaren Kita-Platz inne hat.

Jedoch kann die Ablehnung eines Kita-Platzes als „Verzicht auf die gegenwärtige Realisierung des Anspruchs“ gesehen werden. Folglich ist es rechtens, den Platz an ein anderes Kind zu vergeben und die Familie, die den Platz abgelehnt hat, im Rahmen der Mangelverwaltung auf einen zukünftig verfügbaren Betreuungsplatz zu verweisen. Mit der Ablehnung eines Betreuungsplatzes wird also nicht der rechtliche Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatzes von Seite der Familie aufgegeben. Jedoch kann es sein, dass ein Betreuungsplatz erst zu einem späteren Zeitpunkt angeboten wird.

Im Fall, dass die Kita bzw. der Träger einen Betreuungsplatz kündigt, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Anspruch auf einen bedarfsgerechten Kita-Platz für das Kind von Seiten der Familie aufgegeben wird.

Selbst wenn die Kündigung des Betreuungsplatzes begründet ist und diese im Verhalten der Eltern zu suchen ist, kann dies nicht weitreichendere Konsequenzen haben, als der bewusste Verzicht auf einen Betreuungsplatz von Seiten der Familie.

Eine Verwirkung des Betreuungsanspruchs gegenüber dem Jugendamt ist folglich selbst bei einer Kündigung des Platzes nicht gegeben.

Wird die Kündigung beispielsweise im Verhalten des Kindes begründet (Das Kind beißt regelmäßig andere Kinder etc.), ist davon auszugehen, dass der Kita-Platz mit Blick auf das Kind nicht bedarfsgerecht (erforderlicher Mehrbedarf zur Betreuung) war. Es hat also keine Anspruchserfüllung auf einen bedarfsgerechten Kita-Platz vorgelegen. Die Kündigung des Betreuungsplatzes hat ebenso wie der Verzicht auf diesen nicht die Verwirkung oder den Verzicht auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz zur Folge.

In beiden Fällen bleibt der Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz bestehen.