Der KEA informiert…

Am 11. Mai 2026 findet der diesjährige Tag der Kinderbetreuung statt.

Jedes Jahr am Montag nach Muttertag nutzen viele Menschen diesen bundesweiten Aktionstag, um den Kita-Fachkräften, Tagesmüttern und Tagesvätern in ihrem Umfeld persönlich für ihre Arbeit zu danken.

Wir möchten euch herzlich dazu einladen, in euren Kitas kleine Aktionen zu starten, um euren Fachkräften vor Ort eine kleine Freude zu bereiten.

Gerne könnt ihr uns auch kurze Berichte und/ oder Fotos davon für unseren nächsten Newsletter schicken!

Auch der KEA Trier-Saarburg selbst wird sich wie jedes Jahr an diesem Tag beteiligen.

Weitere Informationen findet ihr unter https://www.deutscher-kita-preis.de/tag-der-kinderbetreuung/

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Aufgrund der kontinuierlichen Nachfrage des LEA-Vorstands nach einer verbindlichen Aussage, liegt nun ein aktuelles Rundschreiben des Landesjugendamts vor, das eine Klarstellung zur Wichtigkeit und zur Finanzierung von Vertretungskräften bringt und euch in euren Argumenten vor Ort stützen kann. Das Schreiben schafft Klarheit und verpflichtet die Träger, personelle Ausfälle vorrangig durch Vertretung zu kompensieren, bevor Einschränkungen für Familien entstehen. 

Ihr findet das Schreiben im Anhang dieser Mail.  

Hier der Inhalt für euch kurz zusammengefasst:

• Die Finanzierung von Vertretungskräften ist klar geregelt und sichergestellt.

• Die dabei entstehenden Kosten gelten ausdrücklich als notwendig und unabweisbar.

• Träger sind verpflichtet, ausreichend Vertretungspersonal vorzuhalten, um den Betrieb sicherzustellen.

• Einschränkungen der Betreuungszeiten dürfen erst erfolgen, wenn zuvor alle Möglichkeiten über Vertretungskräfte ausgeschöpft wurden.

Das Rundschreiben stellt noch einmal unmissverständlich klar, dass eine ausreichende Personalausstattung ganzjährig sicherzustellen ist. Vertretungskräfte sind dabei ein verpflichtender Bestandteil der Personalplanung. Damit wird auch für bislang zweifelnde Träger deutlich, dass die Refinanzierung dieser Kosten vorgesehen ist und kein Grund mehr sein darf, Betreuungszeiten einzuschränken.

Wichtig für die Elternausschüsse vor Ort:

Der Maßnahmenplan nach § 21 KiTaG ist ein wichtiges Instrument, um Einschränkungen der Betreuungszeiten zu verhindern:

• Der Einsatz von Vertretungskräften muss dort prioritär festgelegt werden.

• Maßnahmenpläne sollten aktuell gehalten und konsequent eingefordert werden.

• Der Elternausschuss hat hierbei ein Anhörungsrecht, das aktiv genutzt werden sollte.

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Wir wünschen euch allen schöne Ostern!