Pressemitteilung: LEA kritisiert Einsparvorschläge rund um das neue Inklusionsgesetz scharf

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Das inklusive Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz lässt schon lange auf sich warten. Nun wurde endlich ein Referentenentwurf veröffentlicht – direkt begleitet von einer Liste mit Einsparvorschlägen, die eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. „Das ist kein glaubwürdiger Aufbruch, sondern ein Widerspruch in sich“, kritisiert Annegret Neugschwender, Vorsitzende des LEA Rheinland-Pfalz. „Inklusion anzukündigen und diese gleichzeitig an Einsparungen bei Qualität und Standards zu knüpfen, untergräbt das Vertrauen in die Reform von Anfang an.“

Dabei setzt der Entwurf für das inklusive Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz wichtige Impulse: bessere Verzahnung von Leistungen, klarere Zuständigkeiten und niedrigschwelliger Zugang zu Unterstützung. Besonders der Fokus auf strukturelle Lösungen statt ausschließlich auf Einzelfallhilfen ist fachlich richtig und überfällig.

Mehr Geld will dafür offenbar niemand in die Hand nehmen. Stattdessen werden notwendige Fortschritte von Forderungen nach weiteren Absenkungen von Qualitätsstandards begleitet – auch in den Kitas. „Die Realität in vielen Kitas zeigt: Weder der gesetzliche Betreuungsanspruch noch eine angemessene Personalausstattung sind derzeit verlässlich gewährleistet“, mahnt Annegret Neugschwender. Und dennoch sollen genau diese Standards weiter abgesenkt werden, anstatt sie endlich auszubauen. Begründet wird dies mit der Sicherstellung der Finanzierbarkeit und mit der Forderung nach mehr Selbstverantwortung der Familien. De facto bedeutet das, Verantwortung vom Staat auf die Familien abzuwälzen. Damit wird einmal mehr deutlich: Im Mittelpunkt stehen nicht das Wohl der Kinder und echte Chancengleichheit, sondern Verantwortungsverschiebereien und Kostenvermeidung.

„Während überall über den dramatischen Geburtenrückgang diskutiert wird, wird gleichzeitig bei den Rahmenbedingungen für Kinder gespart und Inklusion ausgehöhlt. Diese Widersprüchlichkeit ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert Anna-Maria Liebing-Zimmermann, Vorstand LEA Rheinland-Pfalz und stellvertretende Vorsitzende des Fachausschusses Inklusion der Bundeselternvertretung der Kitas (bevki). Ein inklusives System darf nicht unter dem Deckmantel von Effizienz ausgedünnt werden. Weniger Bürokratie ist sinnvoll aber nicht auf Kosten von Qualität und individueller Förderung.

Der LEA fordert eine konsequente Umsetzung der inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, einen flächendeckenden, qualitativ gesicherten Ausbau struktureller Angebote, einen verlässlichen Zugang zu individuellen Hilfen bei entsprechendem Bedarf, den fachlich begrenzten Einsatz von Pool-Lösungen und eine transparente, auskömmliche Finanzierung inklusive Qualifizierung von Fachkräften.

Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe bietet eine echte Chance für bessere Inklusion im Alltag. Diese darf nicht durch Einsparpolitik unterlaufen werden. Inklusion braucht Verlässlichkeit und ausreichende Ressourcen.

Scharfe Kritik am Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz: massiver Rückschritt für Kinderrechte und Bildungsgerechtigkeit

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Mainz, 29.04.2026. Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz ist entsetzt über das Urteil des OVG RLP, wonach kein ausnahmsloser Anspruch auf eine durchgängige siebenstündige Betreuung in Kindertagesstätten besteht. Zwar sei eine solche Betreuungszeit „regelmäßig“ vorgesehen, im Einzelfall könnten jedoch Unterbrechungen, etwa zur Mittagszeit, ausreichend sein, auch unter Berücksichtigung der Erwerbstätigkeit der Eltern.

Aus Sicht des LEA ist dies ein gravierender Rückschritt für Kinderrechte und Chancengleichheit. Das Urteil verkennt den Auftrag von Kitas als Bildungs-, Erziehungs-und Sozialisationsorte und konstruiert eine problematische Verknüpfung zwischen Betreuungsumfang und Erwerbstätigkeit der Eltern.

Dabei wird übersehen, dass das rheinland-pfälzische Kita-Gesetz keine isolierte Regelung ist, sondern auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII basiert. Dieses Bundesgesetz gibt den Rahmen für die Kindertagesbetreuung vor und stellt klar: Der Rechtsanspruch richtet sich an das Kind und dient seiner Förderung, Bildung und sozialen Teilhabe. Diese Ziele stehen gleichrangig neben der Unterstützung der Eltern und nicht unter dem Vorbehalt ihrer Erwerbstätigkeit. Wenn das Landesrecht nun so ausgelegt wird, dass Betreuungszeiten von der Erwerbssituation der Eltern abhängen, widerspricht dies dem Grundgedanken des SGB VIII. Der bundesrechtlich verankerte Anspruch des Kindes wird dadurch faktisch eingeschränkt.

Hinzu kommt: Der Gesetzgeber ist bei der Verabschiedung des rheinland-pfälzischen Kita-Gesetzes ausdrücklich von einem durchgängigen Betreuungsanspruch für alle Kinder ausgegangen. Dies lässt sich aus den Gesetzesmaterialien und den parlamentarischen Beratungen eindeutig nachvollziehen. Dass das Gericht diese gesetzgeberische Intention ignoriert, wiegt besonders schwer.

Annegret Neugschwender, Vorsitzende des LEA RLP, findet dazu deutliche Worte: „Dieses Urteil ist ein Skandal. Die alleinige Verknüpfung des Rechtsanspruchs eines Kindes mit der Erwerbstätigkeit der Eltern ist schlicht falsch. Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe unabhängig davon, ob ihre Eltern arbeiten oder nicht.“

Besonders kritisch ist, dass die Entscheidung vor allem Kinder aus benachteiligten Familien treffen wird. „Wir wissen doch, wie die Realität aussieht: Viele Kinder werden faktisch auf wenige Stunden Betreuung reduziert und verlieren damit wichtige Bildungs- und Teilhabechancen“, so Neugschwender weiter.

Der Landeselternausschuss kritisiert zudem die rechtliche und gesellschaftspolitische Dimension des Urteils: „Das ist nicht Sinn und Zweck des Kita-Gesetzes. Hier werden die Ziele des SGB VIII zulasten der Kinder verzerrt. Dieses Urteil stärkt ein überholtes Weltbild und ignoriert die Bedürfnisse der Kinder.“ Der Eindruck dränge sich auf, dass das Gericht die klare gesetzgeberische Zielsetzung bewusst beiseitegeschoben habe, um Kommunen vor weitergehenden Ansprüchen zu schützen. „Ein solches Vorgehen darf von Gerichten nicht erwartet werden. Hier geht es um die Rechte von Kindern und nicht um die Entlastung kommunaler Haushalte“, so Neugschwender. Diese unerhörte Rechtsprechung schafft Unsicherheit und öffnet Spielräume für eine restriktive Auslegung des Betreuungsanspruchs.

Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz fordert daher im Rahmen der Evaluation des Kita-Gesetzes eine klare gesetzliche Präzisierung: verlässliche durchgängige Betreuungszeiten, Zugang zu Mittagessen für alle Kinder und einen konsequent kindzentrierten Rechtsanspruch. Angesichts der enormen Tragweite des Urteils darf damit nicht bis zu der regulären Evaluation 2028 gewartet werden. Jetzt ist ein zügiges gesetzgeberisches Handeln erforderlich. Eine der zentralen Grundlagen des Kita Gesetzes – der am Kind orientierte durchgängige Rechtsanspruch – wird durch die aktuelle Auslegung faktisch ausgehöhlt. Der Gesetzgeber muss dieser inakzeptablen Fehlentwicklung umgehend und entschieden entgegentreten.

Hintergrundinformationen:
Der Landeselternausschuss (LEA) RLP ist die gewählte gesetzliche Landesvertretung der Elternausschüsse der über 2750 rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten nach § 13 KiTaG RLP.
Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Annegret Neugschwender (Vorsitzende), Michael Hermann (Stv. Vorsitzender), Sebastian Ebeling, Hamza Kaygisiz, Anna-Maria Liebing-Zimmermann, Björn Piro, Olga Schneider, Julia Schuhmacher, Dr. Asif Stöckel-Karim und Alexandra Stumpp (Beisitzer:innen) sind damit die Vertretung der über 200.000 rheinland-pfälzischen Kita-Eltern.

Der KEA informiert: Save the Date

Am 23.06.2026 um 19:00 Uhr lädt der Vorstand des KEA Trier-Saarburg alle KEA-Delegierten zu einer Delegiertenversammlung in der Kreisverwaltung ein. 
Ebenso herzlich willkommen sind alle Mitglieder der Elternausschüsse sowie weitere interessierte Eltern und Sorgeberechtigten.

Die offizielle Einladung zu diesem Abend mit weiteren Informationen folgt!

Der KEA informiert…

Anlässlich der nun startenden Koalitionsverhandlungen hat der Vorstand des Landeselternausschusses der Kitas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) ein Forderungspapier an die Verhandlungspartner versandt. 
 
Ihr findet das Forderungspapier und die Pressemitteilung zum Thema unter https://www.lea-rlp.de/forderungspapier-zu-den-koalitionsverhandlungen/.
 
Sowohl im Wahlkampf als auch in Ihren Programmen haben CDU und SPD der Bildung einen herausragenden Stellenwert eingeräumt. Im Sondierungspapier bekräftigen sie dieses gemeinsame Ziel ausdrücklich mit dem Versprechen, „in Bildung von Anfang an“ zu investieren, Gebührenfreiheit zu sichern und jedem Kind die bestmöglichen Chancen zu eröffnen.
 
Wir als Vorstand des Kreiselternausschusses Trier-Saarburg stimmen dem LEA RLP vollumfänglich in seiner Forderung zu, diese Wahlversprechen nun zu erfüllen und auch die frühkindliche Bildung einzubeziehen. Kitas sind der erste Bildungsort im Leben eines Kindes und legen die Grundlage für Chancengerechtigkeit, Teilhabe und gelingende Bildungsbiografien.
 
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Darüber hinaus möchten wir auf eine kommende digitale Veranstaltung des LEA RLP hinweisen: Die Referentinnen Susanne Skoluda und Julia Burkard vom Bildungsministerium werden am 21.04.2026 ab 19.30 Uhr über das Thema „Erzieher:innen-Beruf im Wandel“ informieren. Nähere Infos und die Anmeldung gibt es auf unserer Website: https://www.lea-rlp.de/event/erzieherinnen-beruf-im-wandel/

Landeselternausschuss fordert: Frühkindliche Bildung ernst nehmen und Wahlversprechen jetzt einlösen

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Mainz, 10.04.2026. Der Vorstand des Landeselternausschusses der Kitas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) erinnert die Verhandlungspartner von CDU und SPD daran, ihre eigenen bildungspolitischen Versprechen konsequent umzusetzen. Beide Parteien haben im Wahlkampf die Bildung als zentrales Zukunftsthema hervorgehoben. Nun gilt es, diesem Anspruch auch in den Koalitionsverhandlungen gerecht zu werden.

„Bildung für Kinder beginnt in der Kita. Kitas sind Bildungs- und Demokratieorte, soziale Räume und zentrale Unterstützungssysteme für Familien und ihre Qualität entscheidet maßgeblich über Chancengerechtigkeit“, erklärt Annegret Neugschwender, Vorsitzende des LEA RLP.

Im Sondierungspapier bekennen sich CDU und SPD ausdrücklich dazu, „in Bildung von Anfang an“ zu investieren, Gebührenfreiheit zu sichern und jedem Kind die bestmögliche Förderung zu ermöglichen. Dieses Versprechen muss sich nun konkret im Koalitionsvertrag widerspiegeln, auch und insbesondere im Bereich der frühkindlichen Bildung.

Das vorgelegte Forderungspapier des LEA RLP benennt die aus Elternsicht notwendigen strukturellen Verbesserungen klar: verlässliche und bedarfsgerechte Rahmenbedingungen, eine dauerhaft verankerte Sprachförderung, bessere Personalschlüssel sowie wirksame Lösungen zur Absicherung personeller Ausfälle. Zentral ist zudem die verbindliche Stärkung der Elternmitwirkung als Demokratie-sicherungs- und Qualitätsmerkmal im Kita-System. Darüber hinaus braucht es dringend eine Professionalisierung der Trägerstrukturen und eine stärkere Verzahnung von Kita und Schule. Ein verpflichtendes Vorschuljahr lehnt der LEA RLP weiterhin ausdrücklich ab.

„Die frühkindliche Bildung darf im politischen Handeln nicht hinter den eigenen Ankündigungen zurückbleiben. Wer von Investitionen ‚von Anfang an‘ spricht, muss diese auch konsequent in den Kitas sichtbar machen“, so Neugschwender.

Der LEA RLP fordert die zukünftigen Koalitionspartner auf, ihre Ankündigungen mit konkreten Maßnahmen, verbindlichen Zeitplänen und ausreichenden finanziellen Mitteln zu hinterlegen. Nur so kann das gemeinsame Versprechen eingelöst werden: beste Bildungschancen für alle Kinder von Anfang an.

Hier finden Sie das Forderungspapier des Vorstandes des LEA RLP: Forderungspapier

Der KEA informiert…

Am 11. Mai 2026 findet der diesjährige Tag der Kinderbetreuung statt.

Jedes Jahr am Montag nach Muttertag nutzen viele Menschen diesen bundesweiten Aktionstag, um den Kita-Fachkräften, Tagesmüttern und Tagesvätern in ihrem Umfeld persönlich für ihre Arbeit zu danken.

Wir möchten euch herzlich dazu einladen, in euren Kitas kleine Aktionen zu starten, um euren Fachkräften vor Ort eine kleine Freude zu bereiten.

Gerne könnt ihr uns auch kurze Berichte und/ oder Fotos davon für unseren nächsten Newsletter schicken!

Auch der KEA Trier-Saarburg selbst wird sich wie jedes Jahr an diesem Tag beteiligen.

Weitere Informationen findet ihr unter https://www.deutscher-kita-preis.de/tag-der-kinderbetreuung/

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Aufgrund der kontinuierlichen Nachfrage des LEA-Vorstands nach einer verbindlichen Aussage, liegt nun ein aktuelles Rundschreiben des Landesjugendamts vor, das eine Klarstellung zur Wichtigkeit und zur Finanzierung von Vertretungskräften bringt und euch in euren Argumenten vor Ort stützen kann. Das Schreiben schafft Klarheit und verpflichtet die Träger, personelle Ausfälle vorrangig durch Vertretung zu kompensieren, bevor Einschränkungen für Familien entstehen. 

Ihr findet das Schreiben unter diesem Link und nachfolgend den Inhalt kurz zusammengefasst:

• Die Finanzierung von Vertretungskräften ist klar geregelt und sichergestellt.

• Die dabei entstehenden Kosten gelten ausdrücklich als notwendig und unabweisbar.

• Träger sind verpflichtet, ausreichend Vertretungspersonal vorzuhalten, um den Betrieb sicherzustellen.

• Einschränkungen der Betreuungszeiten dürfen erst erfolgen, wenn zuvor alle Möglichkeiten über Vertretungskräfte ausgeschöpft wurden.

Das Rundschreiben stellt noch einmal unmissverständlich klar, dass eine ausreichende Personalausstattung ganzjährig sicherzustellen ist. Vertretungskräfte sind dabei ein verpflichtender Bestandteil der Personalplanung. Damit wird auch für bislang zweifelnde Träger deutlich, dass die Refinanzierung dieser Kosten vorgesehen ist und kein Grund mehr sein darf, Betreuungszeiten einzuschränken.

Wichtig für die Elternausschüsse vor Ort:

Der Maßnahmenplan nach § 21 KiTaG ist ein wichtiges Instrument, um Einschränkungen der Betreuungszeiten zu verhindern:

• Der Einsatz von Vertretungskräften muss dort prioritär festgelegt werden.

• Maßnahmenpläne sollten aktuell gehalten und konsequent eingefordert werden.

• Der Elternausschuss hat hierbei ein Anhörungsrecht, das aktiv genutzt werden sollte.

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Wir wünschen euch allen schöne Ostern!

Newsletter 01/2026

Hier finden Sie unseren neuen Newsletter mit vielen interessanten Informationen rund um die Elternmitwirkung.

Darin gibt es u.a. Infos aus dem Jugendhilfeausschuss, zur Klausurtagung des KEA-Vorstandes und allgemein zum Ehrenamt.

Außerdem leiten wir wieder interessante Neuigkeiten des Landeselternausschusses (LEA) weiter.

Viel Freude beim Lesen!

Der KEA informiert…

Hier gibt es die neuesten Informationen aus Rheinland-Pfalz:

Den Landeselternausschuss (LEA RLP) hat eine Anfrage der HAW Kiel erreicht, die ihr gerne an alle Eltern weiterleiten könnt. Die Umfrage kann noch bis Ende März ausgefüllt werden und betrifft Eltern von Frühförderkindern. Hier der Text von Professorin Marianne Irmler:

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

die Digitalisierung wirkt sich zunehmend auch auf den Bereich der Frühförderung aus: Kolleginnen und Kollegen nutzen Apps zur Förderung oder führen Beratungen online durch. Im Projekt „Digitalität in der Frühförderung 3.0 (DigiFF 3.0)“ wollen wir herausfinden, welche digitalen Lösungen Ihnen als Eltern von Frühförderkindern helfen könnten.

Wir freuen uns, wenn Sie sich an dieser Online-Befragung beteiligen. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 6-8 Minuten.

Die Umfrage richtet sich an alle Eltern und Sorgeberechtigte, deren Kind Frühförderung erhält. Gerne können Sie den Link/QR-Code auch an weitere Eltern und Sorgeberechtigte weiterleiten. Sie können sich bis Ende März an der Befragung beteiligen. Die Beteiligung erfolgt anonym.

https://ww3.unipark.de/uc/DigiFF_Fragebogen_Eltern

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung

Marianne Irmler

Fachbereich Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik

Prof.in Dr. Marianne Irmler

HAW Kiel

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Am 17.04.2026 von 9:00 bis 12:00 Uhr findet die pfv-Dialogveranstaltung „Chancenorientierte Kita-Platzvergabe und Onboarding von Eltern mit erschwertem Zugang“ in Vechta und online statt. Die Bundeselternvertretung KiTa (bevki) ist Kooperationspartner der Veranstaltung und lädt euch herzlich zu dieser hybriden Veranstaltung ein.

Die Einladung zu der Veranstaltung findet ihr im Anhang dieser Mail.

Weitere Infos findet ihr auch unter https://pfv.info/17-04-2026-dialogveranstaltung-in-vechta-chancenorientierte-kita-platzvergabe-und-onboarding-von-eltern-mit-erschwertem-zugang/.

Der Anmelde-Link ist folgender: https://eveeno.com/259916468

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Auch möchten wir gerne den Wahlaufruf des „Bündnis Demokratie gewinnt!“ zur Landtagswahl RLP mit euch teilen, der gerne an eure Eltern weitergeleitet werden kann. Ihr findet diesen im Anhang dieser Mail.

Weitere Infos über das Bündnis findet ihr hier: https://demokratie-gewinnt.rlp.de

Der KEA informiert…

Wir möchten auf eine Online-Infoveranstaltung verschiedener Kreis- und Stadtelternausschüsse mit dem Titel „Sexualisierte Gewalt erkennen und dagegen handeln“ aufmerksam machen. 

Wir als Vorstand des KEA Trier-Saarburg sind zwar nicht Veranstalter des Info-Abends, selbstverständlich ist die Teilnahme aber für alle interessierten Eltern, Fachkräfte und Trägervertretungen – auch aus unserem Kreis – möglich.

Die Veranstaltung zielt darauf ab, die Wahrnehmung innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft für die verschiedenen Ausprägungen sexualisierter Gewalt zu schärfen. Zudem soll sie Hilfestellung dabei geben, wie mit Verdachtsfällen umgegangen werden sollte und aufzeigen, wie entsprechende Meldesysteme funktionieren.

LEA fordert: Eltern dürfen beim Kinderschutz nicht ausgeschlossen werden

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Mainz, 26.02.2026. Verletzendes Verhalten, Ausgrenzung, sexualisierte Gewalt – unsere Kinder sind auch in Kitas nicht automatisch geschützt. Eigentlich sollten alle Erwachsenen gemeinsam und konsequent zum Wohl der Kinder handeln. Doch mehrere aktuelle Fälle in rheinland-pfälzischen Kitas zeigen: Wenn es Probleme gibt, werden Eltern teilweise zu spät oder unzureichend informiert. Der Landeselternausschuss der Kitas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) fordert deshalb klare Konsequenzen.

„Kinderschutz ist keine interne Angelegenheit von Trägern oder Einrichtungen. Eltern haben ein Recht darauf zu erfahren, was in der Kita ihres Kindes passiert – insbesondere dann, wenn es um mögliche Gefährdungen geht“, erklärt Annegret Neugschwender, Vorsitzende des Landeselternausschusses.

Der LEA kritisiert eine Haltung, die Eltern im Krisenfall zum Schweigen auffordert oder sie mit dem Hinweis abspeist, man werde alles intern klären. „Es ist ein gefährlicher Gedanke zu glauben, dass Eltern sich besser heraushalten sollten. Dadurch wird viel Vertrauen zerstört“, so Neugschwender weiter. Es könne auch nicht sein, dass Eltern oder Elternvertretungen bei Hinweisen auf Missstände von Stelle zu Stelle verwiesen werden. „Bei Fragen des Kindeswohls muss handeln, wer informiert ist. Zuständigkeits-Pingpong darf es hier nicht geben.“

Neben Transparenz und klaren Beschwerdewegen fordert der LEA ausdrücklich, dass betroffene Eltern nicht allein gelassen werden. Es dürfe nicht sein, dass Familien nach einer Meldung oder einem bestätigten Vorfall ohne Begleitung dastehen. Träger und zuständige Stellen müssten aktiv Unterstützung anbieten.

Darüber hinaus macht der LEA deutlich, dass Eltern nicht erst im Krisenfall beteiligt werden dürfen. „Schutzkonzepte, die ohne Eltern entstehen, greifen zu kurz“, betont Neugschwender. Nach dem Gesetz müssen Eltern bereits in die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung der Schutzkonzepte in den Kitas einbezogen werden. Dort können dann z.B. auch Kommunikationswege festgehalten werden.

Der LEA fordert eine transparente und verbindliche Informationspflicht und das Einhalten der verpflichtenden Beteiligung der Eltern an Schutzkonzepten. Außerdem müssen klare, leicht zugängliche Beschwerdewege, Schutz für Hinweisgebende vor Benachteiligung, konkrete Unterstützungsangebote für betroffene Familien und eine Kultur der Offenheit statt interner Abschottung geschaffen werden.

„Eltern sind keine Störfaktoren, sondern Teil der Verantwortungsgemeinschaft und wichtige Partner im Kinderschutz“, so Neugschwender abschließend. „Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss Eltern beteiligen, informieren und unterstützen und darf sie nicht ausschließen.“